Oldtimerversicherung Vergleich & Gutachten
Welche Gutachten verlangen Versicherungen?
Wissenswertes zu Gutachtenarten & Kosten
von bewerta.de
Letzte Aktualisierung:

Welches Gutachten für welche Oldtimerversicherung? Unterschiede und Vergleich der verschiedenen Arten von Gutachten.
Bild: Johann Reinbacher PixabayUm ein Oldtimer Fahrzeug zu versichern, ist in der Regel ein Gutachten erforderlich. Das gleiche gilt für Youngtimer.
Doch nicht immer ist ein relativ teures und zeitaufwändiges Gutachten erforderlich. In den meisten Fällen reicht eine Kurzbewertung oder ein Kurzgutachten zur Versicherung aus.
Inhaltsverzeichnis
Gutachtenart: Ein Vergleich der Oldtimerversicherungen
Welches Gutachten verlangen Versicherungen?
Versicherungen lassen den Fahrzeughalter weitgehend die freie Wahl bei der Gutachtenart.
Nur selten ist ein Vollgutachten oder Wertgutachten erforderlich.
Diese Art von Gutachten ist in der Regel bei sehr seltenen und hochpreisigen Fahrzeugen erforderlich. Denn, desto höher der Fahrzeugwert (Marktwert oder Wiederbeschaffungswert), desto höher auch die Versicherungskosten.
Ein Vergleich der Oldtimer- und Youngtimerversicherungen zeigt, dass ein Kurzgutachten oder eine Kurzbewertung, zum Abschluss einer Versicherung meistens ausreichend ist. Bei sehr seltenen oder besonders hochpreisigen Fahrzeugen ist ein Oldtimer Gutachten dennoch zu empfehlen.
H-Kennzeichen
Ein Gutachten ist z.B. zwingend erforderlich, wenn ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhalten soll. Ein Gutachten nach § 23 StVZO kostet ab ca. 100 Euro. Darin ist aber nicht ein Wertgutachten enthalten.
Oldtimer Gutachten Kosten
Wie teuer ist ein Wertgutachten für Oldtimer oder Youngtimer überhaupt?
Die Kosten richten sich u.a. nach Umfang und Dauer des Gutachtens. Es gibt zudem regionale preisliche Unterschiede. Zu den Kosten können weitere Kosten wie Anfahrtskosten oder Gebühren zählen.
Die Kosten für ein Oldtimer Gutachten in der Übersicht: Pkw bis 3,5 t.
Gutachten Kosten
- TÜV Nord 250 bis 500 Euro
- TÜV Süd ca. 460 Euro
- ADAC Classic-Car Bewertung ca. 150 bis 170 Euro
- GTÜ ca. 160 Euro
Die Preise können je nach Fahrzeugwert und Aufwand der Begutachtung variieren.
Einfaches Gutachten nur für das H-Kennzeichen
Ein Gutachten nach § 23 StVZO (Erteilung H-Kennzeichen) ist im Gegensatz zum Wertgutachten günstiger. Die Preise beginnen bei ca. 100 Euro. Darin ist aber dann auch keine preisliche Bewertung des Fahrzeugs enthalten.
Zur Erlangung des H-Kennzeichens ist immer ein Oldtimer Gutachten erforderlich, da die zu prüfende "Sache" vor Ort in Augenschein genommen werden muss.
Die Begutachtung umfasst eine sorgfältige Untersuchung gemäß § 29 StVZO. Der Gutachter muss zudem die sachverständige Begutachtung des Pflegezustands bzw. Erhaltungszustands des Fahrzeugs vornehmen sowie die Originalität prüfen.
Oldtimer-Youngtimer Bewertung
Online Kurzbewertung
- Neutral & Unabhängig
- Für Versicherung/Verkauf/Kauf
- Auswertung von Bildmaterial
- Gutachter geprüfte Bewertung
- Günstiger als ein Wertgutachten
- Anerkannter Wertnachweis
Gutachten Zweck
Ein Gutachten kann zu unterschiedlichen Zwecken erfolgen.
Versicherung: Meistens benötigt man ein Gutachten zur Versicherungseinstufung (Haftpflicht, Teil-, Vollkasko). Im Haftungsfall übernimmt dann die Versicherung, die Kosten und reguliert je nach Schadenshöhe.
Fahrzeugverkauf-Kauf: Auch bei einem geplanten Oldtimerverkauf kann ein Gutachten nützlich sein. Gegenüber interessierten Käufern kann dadurch belegt werden, wie viel das Fahrzeug aktuell wert ist und in welchem Zustand es sich aktuell befindet.
Welcher Wert ist im Gutachten relevant?
Für die Oldtimer Versicherung sind im Wertgutachten vor allem der Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert von Relevanz. Auf Basis dieser Werte (meist der Marktwert) werden die Versicherungsbeiträge berechnet.
Bedeutung Marktwert:
Bezogen auf alte Fahrzeuge (Oldtimer-Youngtimer) beschreibt der Marktwert, den aktuellen Fahrzeugwert am Fahrzeugmarkt. Bei Verkauf bzw. Kauf wäre der Marktwert, als Preis zu zahlen.
Welche Art von Oldtimer Gutachten vorgelegt werden muss, richtet sich u.a. nach dem Fahrzeugwert (Marktwert) und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Von allen Oldtimerversicherungen werden Kurzbewertung oder ein Kurzgutachten akzeptiert.
Ein Vollgutachten ist nicht immer erforderlich.
Manche wenige Versicherungen akzeptieren auch eine Selbsteinschätzung zum Fahrzeugwert. Allerdings ist eine Selbstschätzung nicht zu empfehlen. Es fehlt in der Regel der nötige Sachverstand und Objektivität.
Denn ein Gutachten durch einen Kfz Sachverständigen, ist auch eine verbindliche Auskunft zum Fahrzeugwert.
Alternative: Kurgutachten oder Kurzbewertung
Eine alternative stellt ein Kurzgutachten oder eine Kurzbewertung dar. Im Gegensatz zum Wertgutachten sind diese Varianten günstiger und schneller durchführbar. Der Umfang der Begutachtung ist kürzer aber nicht unbedingt weniger aussagekräftig.
Bei guter Sachkenntnis des Gutachters und ausreichend vielen Vergleichsdaten kann auch bei dieser Variante, eine zuverlässige Werteinschätzung erfolgen.
Eine Oldtimer Kurzbewertung für Pkw kann auch direkt Online durchgeführt werden.
Der gesamte Bewertungsvorgang erfolgt durch erfahrene Gutachter. Zusätzlich werden mehrere Millionen Vergleichsdaten ausgewertet und eine auf Fahrzeugdaten & Fahrzeugpreise trainierte KI (Künstliche Intelligenz) eingesetzt.
Dadurch kann für nahezu jedes Fahrzeug in den Zustandsnoten (1 bis 5), eine Werteinschätzung erfolgen.
In einem Vollgutachten wird der aktuelle Marktwert und Wiederbeschaffungswert dokumentiert. Ferner wird vom Gutachter auch der Zustand und die Originalität des Fahrzeugs dokumentiert.
Oldtimer Zustandsnoten 1 bis 5
Die Einstufung anhand der Noten 1 bis 5 auch als Oldtimer Zustandsnoten bekannt, hat sich dabei etabliert.
Für Motorrad Oldtimer und Youngtimer:
Wählen Sie bitte die Motorrad Oldtimer Kurzbewertung
Für Oldtimer Traktoren und alte Landmaschinen:
Wählen Sie bitte die Traktor Oldtimer Kurzbewertung
Vergleich Oldtimer Versicherungsanbieter: Welches Gutachten ist erforderlich?
Oldtimer Wertgutachten für die Versicherung
Bei Haftpflichtschäden, also Schäden die durch Dritte verursacht werden, übernimmt die Versicherung die Regulierung der Kosten. Zuvor müssen die Schäden am Fahrzeug von einem Gutachter dokumentiert werden. Versicherungen regulieren bis zum Höchstwert des Fahrzeugs.
Manche Oldtimer Versicherungen sogar bis zu 130% des Fahrzeugwerts. Ein Oldtimer Wertgutachten dient Versicherungen, als Kalkulationsgrundlage hinsichtlich Fahrzeugwert und Schadenshöhe.
Oldtimer Versicherungen akzeptieren unterschiedliche Arten von Gutachten. Neben einem Vollgutachten, kann je nach Versicherungsbedingungen auch eine Kurzbewertung, Kurzgutachten, Selbsteinschätzung oder eine Fahrzeugbewertung ausreichend sein.
Wofür kann ein Oldtimer Gutachten verwendet werden?
Verwendungszweck Beispiele:
- für die Oldtimer Versicherung
- für die Youngtimer Versicherung
- als Wertnachweis bei Verkauf
- als Wertorientierung bei Kauf
- bei Ehescheidungen
- bei steuerrechtlichen Fragen
- bei Erbsachen
- bei Übernahmen ins Firmenvermögen
- bei Betriebsentnahmen
- bei Fahrzeugüberführung
Oldtimer Preisentwicklung & Gutachten Aktualisierung
Wie bei jedem Fahrzeug ändern sich auch die Preise von Oldtimer im Laufe der Zeit. Die Preise bewegen sich ständig und werden von einer viel zahl an Faktoren beeinflusst.
Je nach Angebot und Nachfrage. Je nach Saison. Die Preisentwicklung ist zwar überwiegend als positiv und konstant zu bewerten, doch preisliche Änderungen sind immer möglich.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Fahrzeugwert (Marktwert) alle 2 Jahre neu bestimmen zu lassen. Im Fall steigender Preise kann dadurch eine Unterversicherung vermieden werden.
Denn im Schadensfall reguliert die Versicherung nur bis zum letzten bekannten Wert im Gutachten. Es ist die Aufgabe des Fahrzeughalters der Versicherung regelmäßig mitzuteilen, ob sich der Wert geändert hat.
Steigen oder fallen die Oldtimer Preise aktuell?
Die Antwort: Wir können sowohl sinkende, als auch steigende Preise beobachten.
Preis Liste & Tabelle Schwerpunkt BMW, Mercedes-Benz, Porsche: Oldtimer Preise
Vergleich Oldtimerversicherung
Welches Gutachten ist für welche Oldtimerversicherung erforderlich? Und welche Fahrzeuge können versichert werden?
Welches Gutachten konkret benötigt wird richtet sich in der Regel nach Fahrzeugwert bzw. Marktwert und Art des Versicherungsschutzes (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) sowie weiteren Kriterien.
Oldtimer Versicherung | Gutachten Art | Versicherbare Fahrzeuge | Fahrzeugalter |
---|---|---|---|
ADAC Classic Car Versicherung | Oldtimer Wertgutachten oder Kurzgutachten/Kurzbewertung erforderlich. | Motorrad Oldtimer, Auto Oldtimer, Traktor Oldtimer und sonstige Fahrzeuge. | Auto Oldtimer mindestens 20 Jahre. Oldtimer Motorräder – Leicht- und Kleinkrafträder ab 30 Jahre. |
Adler Oldtimer Versicherungshaus | Oldtimer Wertgutachten nicht zwingend erforderlich. Ein Kurzgutachten/Kurzbewertung, eine eigene Expertise oder eine Oldtimerbewertung sind in der Regel ausreichend. | Oldtimer und Youngtimer Autos. | mindestens 15 Jahre. |
Allianz Versicherungs-AG | Bis zum einem Marktwert von 10.000 Euro, kein Oldtimer Gutachten erforderlich. Ab 10.000 bis 50. 000 Euro ist ein Kurzgutachten/Kurzbewertung ausreichend. Darüber Voll-Gutachten. | Pkw, Lkw, Traktor und Motorrad Oldtimer. | Pkw mindestens 25 Jahre. Motorrad, Traktor und Lkw Oldtimer mindestens 30 Jahre. |
AXA Konzern AG | Oldtimer Gutachten ab 25.000 Euro Marktwert erforderlich. Für Youngtimer immer, unabhängig vom Wert. | Auto und Motorrad Oldtimer/Youngtimer. | Auto und Motorrad Oldtimer mindestens 30 Jahre. |
Concordia Oldtimer Versicherung | Kurzgutachten/Kurzbewertung bei Oldtimer bis 25.000 Euro. Ab 50.000 Euro benötigt man ein Voll-Gutachten. | Motorrad, Auto, Lkw und Traktor Oldtimer. | mindestens 30 Jahre. |
Gothaer Oldtimer Versicherung | Kurzgutachten/Kurzbewertung bis 50.000 Euro ausreichend. Ab 50.000 Euro aufwärts ein Voll-Gutachten vom anerkannten Sachverständigen. | Motorrad und Auto Oldtimer sowie Youngtimer. | mindestens 25 Jahre. |
HDI Versicherungs-AG | Für Pkw Kurzgutachten/Kurzbewertung oder Oldtimerbewertung bis zu 25.000 Euro Marktwert ausreichend. Bei Motorrad Oldtimer bis 5.000 Euro Marktwert ebenfalls. | Krad und Pkw Oldtimer sowie Youngtimer. | mindestens 25 Jahre. |
LVM Oldtimer Versicherung | Ein Gutachten ist ab 25.000 Euro Marktwert erforderlich. Ansonsten genügt in der Regel ein Kurzgutachten/Kurzbewertung. | Autos und Motorräder | Auto Oldtimer mindestens 25 Jahre, Motorräder mindestens 30 Jahre. |
Hiscox | Ein Kurzgutachten/Kurzbewertung ist bis zu einem Marktwert von 80.000 Euro ausreichend, danach Vollgutachten. | Oldtimer und Youngtimer Autos, Motorräder und Traktoren. | Auto Oldtimer/Youngtimer mindestens 20 Jahre. Motorrad Oldtimer und Traktor Oldtimer mindestens 30 Jahre. |
Mannheimer „Belmot“ Oldtimerversicherung | Selbstschätzung bis 12.500 Euro Fahrzeugwert ausreichend. Ab 12.500 ein Kurzgutachten/Kurzbewertung. Ab einen Fahrzeugwert von 100.000 Euro ein Vollgutachten. | Auto, Motorrad, Lastkraftwagen, Lieferwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Schlepper / Traktoren Oldtimer und Youngtimer. | mindestens 30 Jahre. Baujahre - Auto Youngtimer bis 1989, Auto Oldtimer bis 1969. Oldtimer Motorräder bis 1980 und Traktor Oldtimer bis 1969. |
OCC Oldtimer Versicherung | Unter 80.000 Euro digitale Selbstbewertung mit Fotos ausreichend. Oldtimer Kurzgutachten/Kurzbewertung ab 80.000 Euro. Detailliertes Gutachten ab 120.000 Euro. | Auto Oldtimer, Youngtimer und Newtimer, Motorräder, Traktoren, Lkw, Wohnmobile, Feuerwehren und Sammlungen sowie Premium Fahrzeuge. | spielt keine entscheidende Rolle. Wichtiger sind Zustand und Nutzung des Fahrzeugs. |
Oldie TS Versicherung | Bis 40.000 Euro ist eine Oldtimerbewertung oder Eigenbewertung mit Fotos möglich. Liegt der Oldtimerwert darüber, ist ein Kurzgutachten/Kurzbewertung erforderlich. | Wohnmobile, Lkw, Motorräder und Traktoren. | Pkw ab 20 Jahre, alle anderen Fahrzeuge ab 30 Jahre. |
OVD Hofmann + Wörthmann | Wertgutachten je nach Tarif, ohne nähere Definition. | Oldtimer/Youngtimer Wohnmobile, Lkw, Motorräder und Traktoren. | Pkw ab 20 Jahre, sonstige Fahrzeugarten ab 30 Jahre. |
Signal Iduna Oldtimerversicherung | Oldtimer Gutachten bei Beantragung von Voll oder Teilkasko erforderlich. | Autos und Motorräder | mindestens 30 Jahre. |
V.C.S. Classic Car Versicherung | Richtet sich nach Wert des Oldtimers. In der Regel Kurzbewertung/Kurzgutachten erforderlich. Motorrad Oldtimer ab 15.000 Euro Kurzgutachten empfohlen. | Pkw, Motorräder, Lkw, Traktoren, Feuerwehren sowie historische Wohnmobile. | Pkw mindestens 20 Jahre ggf. auch jünger. Alle anderen Fahrzeuge mindestens 30 Jahre. |
Württembergische Versicherung AG | Kurzgutachten/Kurzbewertung für Auto Oldtimer ab einen Fahrzeugwert von 40.000 Euro. Bei Motorrad Oldtimer ab 15.000 Euro ebenfalls ein Kurzgutachten/Kurzbewertung. | Auto, Motorrad, Lkw, Traktor und Wohnmobil Oldtimer/Youngtimer. | Pkw mindestens 20 Jahre. Alle anderen Fahrzeugarten mindestens 30 Jahre. |
Zurich Gruppe Deutschland | Eine Kurzgutachten/Kurzbewertung ist immer erforderlich. Empfohlen Gutachten oder Vollgutachten. | Auto, Motorrad und Oldtimer Traktoren | Pkw mindestens 20 Jahre. |
Ab wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer oder Youngtimer?
Der Begriff Oldtimer ebenso wie Klassiker und Youngtimer, sind Oberbegriffe, die überwiegend im deutschen Sprachraum auf technische Geräte und Gebrauchsgüter angewendet werden.
Fahrzeuge ab einen Alter von 30 Jahren und mehr, gelten als Oldtimer. Weiterhin muss das Fahrzeug weitest-gehend im Originalzustand erhalten sein. Erst dann erhält ein Oldtimer z.B. das „H-Kennzeichen“. Fahrzeuge ab ca. 15 Jahren und älter, gelten als Youngtimer. Die Bezeichnung Veteran, wurde überwiegend zwischen 1960 und 1970 genutzt und gilt heute als synonym für Oldtimer.
In der Schweiz sind mit Veteran - historische Fahrzeuge gemeint. Als Youngtimer werden im deutschen Raum generell ältere Fahrzeuge bezeichnet. Im englischen gibt es diese Bezeichnung nicht, vergleichbar wäre „modern classic“. Die Bezeichnungen Klassiker, Veteran und Antik sind ebenfalls Synonyme für den Begriff Oldtimer.
Klassifizierung nach FIA / FIVA
Dieses System zur Klassifizierung wird u.a. von FIA, FIVA und Automobilclubs wie dem AvD und dem ADAC genutzt.
- A. Klasse: Ancestor. vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
- B. Klasse: Veteran. vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
- C. Klasse: Vintage. vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
- D. Klasse: Post Vintage. vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
- E. Klasse: Post War. vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
- F. Klasse, Fahrzeuge der Baujahre vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970
- G. Klasse, Fahrzeuge vom 1. Januar 1971 bis zur Erreichung der 30-Jahres-Altersgrenze
Oldtimer Gutachten –unterschiedliche Preise, -unterschiedliche Werte
Ein Oldtimer Gutachten bei einem Prüfdienst wie TÜV oder ADAC gibt es nicht kostenlos. Die Qualität des Gutachtens und letztendlich auch die Genauigkeit, ist immer vom Wissen und vom Sachverstand des Gutachters abhängig.
Doch auch die eingesetzte Software, die Anzahl der Vergleichsdaten und viele weitere Faktoren, haben Einfluss auf die finale Einschätzung des Gutachters.
Es kommt daher durchaus vor, dass Gutachter „A“ den Wert eines Fahrzeugs um einige tausend Euro höher oder niedriger einschätzt, als dies Gutachter „B“ tun würde.
Was beeinflusst den Wert von Oldtimer?
Es sind viele Kriterien die den Wert eines Oldtimers beeinflussen. Einer der wichtigsten ist der Zustand. Je nach Zustand (Zustandsnote 1 bis 5) steigt oder fällt der Wert eines Oldtimers.
Weitere Kriterien sind u.a. die Seltenheit, Historische Bedeutung, Originalität und Authentizität sowie die Marken und Modell Beliebtheit.
Wir empfehlen daher eine regelmäßige Gutachten Aktualisierung. Zu mindestens alle 2 Jahre.